Re: Bebauungsplan obsolet -> Baurecht erlischt für immer?


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Abgeschickt von Bauamt am 08 Maerz, 2013 um 17:05:24:

Antwort auf: Bebauungsplan obsolet -> Baurecht erlischt für immer? von Tobias am 08 Maerz, 2013 um 13:35:09:

Wenn ich Ihre Ausführungen richtig deute wurde ein Baugebiet per B-Plan im bauplanungsrechtlichen Außenbereich festgesetzt.
Wenn dieser B-Plan - warum auch immer - (vollständig) obsolet oder aufgehoben wird, besteht das gleiche Baurecht, wie eben vor dem B-Plan. D.h. die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich wieder nach § 35 BauGB (Außenbereich) und nicht mehr nach § 30 BauGB (B-Plan).

Den Begriff "Bauland" gibt es im öffentlichen Baurecht nicht, insofern ist Ihr Frage in diesem Punkt etwas unbestimmt. Auch im Außenbereich kann man Bauvorhaben errichten, nur eben unter deutlich anderen Voraussetzungen als z.B. im Innenbereich oder in einem B-Plan-Gebiet (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenbereich)

Unter welchen genauen Umständen der hier angesprochene B-Plan als obsolet anzusehen ist, kann ich nicht beurteilen.

: Hallo,

: kurz zur Situation: hinter meinem Haus ist ein Baugebiet geplant. Bebauungspläne gibt es dafür seit 1972. Der "aktuelle" Plan ist aus dem Jahr 2000. Seitdem läuft auch das Umglegungsverfahren. Die Grundstücke des Baugebiets gehören diversen Landwirten, die momentan kein Bauinteresse haben und auch nicht verkaufen wollen. Das Baugebiet ist nicht gewünscht. Trotz alledem wurde nun das Umlegungsverfahren nach mittlerweile 13 Jahren Stillstand wieder "angeschupst" und auf viele Anwohner kommen horrende Erschließungskosten zu, obwohl kein Bauinteresse besteht. Nun wurde auf einer Versammlung der Umstand angesprochen, dass momentan kein Bauinteresse besteht und ob man das Verfahren nicht noch weiter ruhen lassen kann, da es ja jetzt sowieso schon 13 Jahre nicht vorwärts ging. Die Antwort war, dass nun entweder das Baugebiet umgesetzt, also erschlossen wird, oder der Bebauungsplan obsolet wird. Konsequenz daraus wäre, dass dann aus den Grundstücken nie mehr Bauland werden könnte. Das war die Aussage. Ist das richtig? Vielen Dank.
: Gruß
: Tobias





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