50 Jahre alte Jagdhaus Bestandschutz oder nicht?


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Abgeschickt von Heckl Dominik am 13 Maerz, 2013 um 18:44:28

Hallo Zusammen,

Bin vor kurzer Zeit Pächter einer Jagd geworden, Der Vorpächter hat mir nun eine Im Revier befindliche Jagdhütte zur Nutzung Vermietet. Vor Pächter hat jetzt Jagdausübungsrecht bei mir. Das Jagdhaus wurde ca 1960 errichtet. Es liegen keine Baugenemigungen vor. Mein Hauptwohnsitz liegt ca 15 km vom Jagdhaus entfernt. Mir kann jetzt natürlich passieren das das Bauamt nach 1 oder erst 6 Jahren sagt wir müssen die Jagdhütte eventuell abreisen. Wie sieht die Gesetzes Lage dazu aus bzw was könnte man dan machen.


Danke für eure Hilfe





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