Grenzbebauung bei Böschung BW


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Abgeschickt von Markus Nägele am 02 April, 2013 um 11:12:40

Hallo Zusammen,

wir müssen laut Bebauungsplan eine Böschung errichten zu unserem angrenzendem Nachbarn. Die Böschung würde eine Höhe von ca 70 cm und eine räumliche Tiefe, laut Bebauungsplan von mind. 1:2,5, von 1,75 cm erreichen.

Laut unserem Landschafsgärtner, würde er gerne diese Böschung unten "abfangen" um auch den Nachbarn zu schützen und auch die Böschung nicht so steil zu halten. Nun ist die Frage was erlaubt ist. Selbst das Baurechtsamt ist sich nicht sicher. Laut Bebauungsplan dürfte eine Stützmauer von 50 cm errichtet werden wenn dies erforderlich ist. Laut Rechtsbauamt ist dies aber nicht zwingend erforderlich.

Daher kam die Frage auf, welche Höhe diese Stützmauer haben darf, wenn Sie nicht erforderlich aber sinnvoll ist ( dass Sie sinnvoll wäre sieht auch das Baurechtsamt ). Das Baurechtsamt kann mir hier aber nicht sagen und will sich hier nochmal in die Landesverordnung / Nachbarschaftsverordnung einlesen.

Unser Landschaftsgärtner würde an der Grenze gerne einen 20cm hohen Stein setzen und ungefähr 5 cm Luft lassen ( zum Abfangen von Erde / Wasser ) im Prinzip also in Höhe von 15cm auf unserer Seite die Böschung beginnen und die 175 cm tiefe aber einhalten ( somit wäre die Böschung nicht mehr so steil ) Nun stellt sich halt die Frage ob dies zulässig wäre bzw. welche Höhe dieser Steine in Grenzbebauung zulässig ist.

Vielen Dank für eure Hilfe





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