Grenzabstand


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Abgeschickt von Gerhard am 02 Mai, 2005 um 14:53:30

Ein bestehendes über 200 jahre altes Haus soll abgerissen und neu wieder aufgebaut werden.Das Haus steht 1m von der Grenze weg, allerdings beträgt der Gesamtabstand zum bestehenden Nachbargebäude 5,10m. Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus oder gibt es irgendwie eine Möglichkeit den Neubau mit dem gleichen Grundriss wieder aufzubauen? Das Kreisbauamt sagt der Abstand zum Nachbargebäude ist gegeben nur die Gemeinde lehnt den Bauantrag ab.




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