Re: Gewerbebetrieb


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Abgeschickt von Dieter Kohn am 24 April, 2013 um 20:58:42

Antwort auf: Re: Gewerbebetrieb von Bauamt am 24 April, 2013 um 20:01:19:

: Ja, es gibt das Gebot der Rücksichtnahme.

: Wenn Sie in einem Mischgebiet wohnen, warum ziehen Sie dann den höheren Grenzwert für Gewerbegebiete heran ?
: Wichtig ist dann ja, ob der Grenzwert für Mischgebiete eingehalten wird (auch nachts).

: Wer hat gegen was geklagt ? Was haben Sie bisher unternommen ?
wir klagen gegen das Bauamt, es behauptet es wäre keine Nutzungsänderung von Lagerhalle in Produktionshalle erforderlich, diese wäre bereits mit Baugenehmigung genehmigt (vor 15 Jahren) damals wurde unseren Einwendungen einfach "nicht entsprochen" und es war auch 12 Jahre kein Krach zu hören. Nun behaupten sie es wäre nur eine baurechtliche Änderungsgenehmigung notwendig wenn von 2- auf 3-Schicht Betrieb umgestellt würde.Die Lärmmesswerte sind für Mischgebiet, aber bei der Nähe zum Produktionsbetrieb und der Billigbauweise mit Blechdach der Lagerhalle, (in der Baugenehmigung waren Ziegel vorgesehen)kommen die Produktionsgeräusche bei uns fast ungemindert an, auch werden täglich die RWA's geöffnet, diese befinden sich direkt gegenüber von unserem Balkon. Auch ist die Gebäudewand gegenüber unserem Haus dünner als die anderen Wände, anscheinend hat man diese verwechselt im Hinblick auf späteren weiteren Ausbau!?
Vom Verwaltungsgericht wurde uns schon signalisiert ob man auf den Gerichts-Termin verzichten wolle um Kosten zu sparen, weil das bisherige Gutachten ja nichts bringt.

: : Hallo,
: : wir wohnen neben einem Gewerbebetrieb(Mischgebiet BaWü)vor 15 Jahren hat dieser eine Lagerhalle errichtet, 5,5 m vor unserem Haus, diese nutzt er seit 3 Jahren zur Produktion und betreibt darin Maschinen,eine Lärmmessung wurde gemacht, ist aber im Rahmen der Werte für Gewerbegebiete.Eine Klage ist eingereicht, weil keine Nutzungsänderung gemacht wurde. Nun will der Betrieb auch noch nachts arbeiten.
: : Das wäre dann eine 24 Std. Dauerbeschallung. Wie kann das abgewendet werden? Gibt es so etwas wie Gebot der Rücksichtnahme? die Wohnung des Betreibers ist 30 m weit weg, unsere nur 5,5 m.
: : LG Pinky





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