Abgeschickt von Karl-Heinz am 27 April, 2013 um 08:30:29:
Unter welchen Umständen könnte man eine Garage auf ca 50 cm an die Grundstücksgrenze heran bauen? Wer muß zustimmen oder gibt es keine Ausnahmen: Entweder auf Grundstücksgrenze oder 3m entfernt?
Gruß, Karl-Heinz