Abgeschickt von Esmeralda :-) am 29 April, 2013 um 11:36:45:
Antwort auf: Ortsabrundungssatzung von Martin am 19 Januar, 2009 um 18:16:24:
: Hallo,
: ich würde gerne ein Einfamilienhaus hinter dem Haus meiner Eltern errichten. Leider läuft einige Meter dahinter die Ortsabrundungsatzung.
: Nach einem Aussentermin mit dem Landratsamt kamen diese zu dem Entschluss das wir 50% ausserhalb der Satzung bauen dürfen. Leider wird das Ganze dann ziemlich knapp.
: Nach Rücksprache mit der Gemeinede wäre diese bereit die Satzung zu ändern allerdings sind sie sich nicht sicher das hier der Kreisbaumeister (heisst der so?) zustimmen wird. Meine Frage:
: Kann der das entgegen dem Willen der Gemeinde ablehnen?
: Wenn ja, wieso?
: Anbei noch ein Bild zur Veranschaulichung:
: http://img81.imageshack.us/my.php?image=neubaucv7.jpg
: Danke bereits vielmals im Voraus.