Ortsabrundungssatzung


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Abgeschickt von Martin am 19 Januar, 2009 um 18:16:24

Hallo,
ich würde gerne ein Einfamilienhaus hinter dem Haus meiner Eltern errichten. Leider läuft einige Meter dahinter die Ortsabrundungsatzung.
Nach einem Aussentermin mit dem Landratsamt kamen diese zu dem Entschluss das wir 50% ausserhalb der Satzung bauen dürfen. Leider wird das Ganze dann ziemlich knapp.
Nach Rücksprache mit der Gemeinede wäre diese bereit die Satzung zu ändern allerdings sind sie sich nicht sicher das hier der Kreisbaumeister (heisst der so?) zustimmen wird. Meine Frage:
Kann der das entgegen dem Willen der Gemeinde ablehnen?
Wenn ja, wieso?
Anbei noch ein Bild zur Veranschaulichung:
http://img81.imageshack.us/my.php?image=neubaucv7.jpg
Danke bereits vielmals im Voraus.




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