Re: Ortsabrundungssatzung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Januar, 2009 um 10:42:24

Antwort auf: Re: Ortsabrundungssatzung von vnvnative am 22 Januar, 2009 um 10:18:06:

:
: Das sieht aber doch schon etwas besser aus, weil man erkennen kann das nordöstlich doch noch ordentlich Wohnbebauung kommt. Auf der Basis kann man zumindest hoffnungsvoll so argumentieren, wie es die Gemeinde beabsichtigt. Z.B. ist ja nördlich des Bauhofes auch noch ein Grundstück recht tief bebaut (in dem spitzen Wegedreieck). Da ist auch für den Kreis im Streifall nicht die 100% Sicherheit gegeben, dass er sich durchsetzt - und darum wird er möglicherweise nach erstem Nörgeln mitmachen.
: Das ist doch zumindest den Versuch wert. Allerdings sollten Sie wissen, dass so eine Satzungsänderung mit Beteiligungen etc. einige Zeit dauern kann (die Gemeinde wird Erfahrungswerte haben).

Ich persönlich halte die Argumentation für nicht sonderlich tragfähig und auch nicht geeignet, eine Bebauung mitten auf der Wiese zu begründen. Bei den Nachbargebäuden handelt es sich um eine "erste Reihe" und die in der Satzung angegebene hintere Kante ist absolut schlüssig abgeleitet.

Das spitzwinklige Grundstück ist in mehreren Beziehungen, Lage zur Straße und Zufahr Bauhof, Lage am Waldrand, Zuschnitt des Grundstücks, ein Sonderfall aus dem nach meiner Auffassung keine Regel und schon gar nicht eine "zweite Reihe" für eine ganz andere Straße abgeleitet werden kann.




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