Re: Ortsabrundungssatzung


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Abgeschickt von vnvnative am 22 Januar, 2009 um 10:18:06:

Antwort auf: Re: Ortsabrundungssatzung von Martin am 21 Januar, 2009 um 18:03:59:


Das sieht aber doch schon etwas besser aus, weil man erkennen kann das nordöstlich doch noch ordentlich Wohnbebauung kommt. Auf der Basis kann man zumindest hoffnungsvoll so argumentieren, wie es die Gemeinde beabsichtigt. Z.B. ist ja nördlich des Bauhofes auch noch ein Grundstück recht tief bebaut (in dem spitzen Wegedreieck). Da ist auch für den Kreis im Streifall nicht die 100% Sicherheit gegeben, dass er sich durchsetzt - und darum wird er möglicherweise nach erstem Nörgeln mitmachen.
Das ist doch zumindest den Versuch wert. Allerdings sollten Sie wissen, dass so eine Satzungsänderung mit Beteiligungen etc. einige Zeit dauern kann (die Gemeinde wird Erfahrungswerte haben).



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