Re: Ortsabrundungssatzung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2009 um 22:31:17

Antwort auf: Re: Ortsabrundungssatzung von Martin am 22 Januar, 2009 um 16:07:07:

: Update:
: Habe nochmal ein kleines Bild bemacht um zu verdeutlichen was ich damit meine. Die Ortsatzung hinter dem südlichen Nachbarn ist doch auch annähernd so weit von der Straße weg wie ich es gern hätte, oder sehe ich das falsch? (Die Straße die in der Kurve Richtung süden geht ist ein Privatweg, also kann nicht als Straße sondern als Hof gewertet werden.
: http://www.bilder-hochladen.net/files/1hu6-1l-jpg.html

... die Mühen mit den Bildern in allen Ehren.

Die Aufstellung und auch eine Änderung einer Satzung ist eine politische Entscheidung und in diesem Fall ist der aktuelle Stand, dass eine Bebauung ausseralb des Satzungsbereiches nicht gewollt ist. Genau das wurde mit der Satzung (politisch) erklärt.

Einfluss wäre im damaligen Satzungsverfahren möglich gewesen. Derzeit ist die Schaffung von Baurecht mitten auf der Wiese von einer Änderung der Satzung abhängig, was wiederum das gleiche politische Verfahren erforderlich macht, wie bei der ursprünglichen Satzung. Die politishen Absichten können sich ändern, müssen sie aber vorerst nicht.



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