Re: Nutzflächenabweichung


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Abgeschickt von oberh am 02 Mai, 2013 um 17:00:06

Antwort auf: Nutzflächenabweichung von Martin am 21 April, 2013 um 12:18:20:

Hi Martin!

Ich zitiere:
"S 2 II.BV. Neu ist allerdings, dass künftig solche Raumteile bei der Ermittlung der Grundfläche unberücksichtigt bleiben, die eine Höhe von über 1,50 Metern aufweisen.
Dadurch soll sicher gestellt sein, dass nur diejenigen Raumteile zur Grundfläche gerechnet werden, die auch noch tatsächlich nutzbar sind. Dies wurde vom Gesetzgeber bei einer Höhe bis 1,50 Metern noch bejaht. Zu denken ist hierbei an Verkleidungen von Installationen, deren Oberfläche z.B. noch als Ablage genutzt werden kann."

Wenn Du also versuchst, die Rohre stabil verkleiden zu lassen oder selbst zu verkleiden ...

LG
Olaf



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