Re: Kinderspielplatz auf privatem Grundstück


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Abgeschickt von Olaf Sch. am 06 Mai, 2013 um 15:34:35:

Antwort auf: Re: Kinderspielplatz auf privatem Grundstück von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 04 Mai, 2013 um 00:05:25:

: 3. Spielgeräte müssen den Sicherheitsanforderungen (DIN 7926) entsprechen.

Diese DIN ist veraltet und durch die Europweite Norm EN1176 und 1177 ersetzt. Bzw. deren deutschen Abweichungen. Und sie gilt für alle öffentlich zugänglichen Spielgeräte um Aussenbereich.

Ein Schild "Kinder spielen auf eigene Gefahr" gibt es nicht.





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