Grenzbebauung


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Abgeschickt von Peter am 03 Mai, 2005 um 13:04:12:

Darf der Nachbar ein beliebig langes Gebäude an die Grenze setzen, in einem Abstand von 3 Meter. Vor allem, darf er es beliebig hoch bauen, und darf es dann noch einen Dachüberstand von ca. einem Meter haben?
Wenn jetzt noch an diesem Gebäude zu mir ein Carport angebaut wird....



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