Re: Eigenes Grundstück, gemeinsames Flurstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Mai, 2013 um 15:42:33

Antwort auf: Re: Eigenes Grundstück, gemeinsames Flurstück von oberh am 23 Mai, 2013 um 16:49:55:

Leider keine Phantasie sondern bittere Realität und letzte Woche vor dem VG Ddorf verhandelt ...

Zwei Eigentümer-Ehepaare haben ein Doppelhaus gekauft und in Form einer WEG geteilt, Sondernutzungsrechte jeweils zur Hälfte an dem Grundstück.

Festsetzungen des B-Plans sind, WR, EH, max. 2 WE, GRZ 0,3, eingeschossige Bauweise. Eine Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen ist im BPlan ausgeschlossen.

Mit dem Bauantrag sind mit dem Haus, den Garagen und mit der Pflasterung von jeweils zwei Platten-Streifen für die Zufahrten zu den Garagen die zulässige GRZ zu 100% ausgelastet. Beide Bauherrenpaare unterschreiben den Bauantrag.

Ein Miteigentümerpaar geht nun nach Genehmigung und Abnahme hin und errichtet eine Terrasse, einen Zugang zum Gebäude, einen Zugang von der Terrasse zur Garage und ein Gartenhaus ...

Das andere Miteigentümerpaar schottert nur die Zufahrt zur Garage und errichtet statt dessen einen Zugang zum Gebäude und einen Holzunterstand auf dem Grundstück.

Dadurch wird die zulässige Grundfläche und GRZ um 34% überschritten und die Eigentümergemeinschaft werden einzeln per Ordnungsverfügung zum Rückbau aller ergänzend zur Genehmigung errichteten Maßnahmen aufgefordert.

Dagegen bleiben beide Klagen erfolglos, da sie als Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich zur Einhaltung der planungsrechtlichen Festsetzungen verpflichtet sind. Hier haften dann die Miteigentümer, die eigentlich (fast) alles richtig gemacht haben für diejenigen mit, die so ziemlich alles falsch gemacht haben, was sich so zum Falschmachen auf dem Grundstück finden liess.

Das wahre Leben ist bunter als jede Phantasie!


: Hi!

: Oh jeh ... Ihr habt ja Phantasie ...

: @TE
: Wenn Du schon einen Lageplan/eine Liegenschaftskarte mit Projekt hast, dann lade dies mal irgendwo hoch und stelle einen Link hier hinein.
: Alternativ darfst Du sicherlich einem der beteiligten eine EMail mit der Grafik schicken.

: #räusper#
: Eine Teilung kostet incl. Übernahmegebühren knapp 2.000 € min.
: Die Vorteile einer Realteilung wurden bereits beschrieben.
: Da auch eine Aufteilung nach WEG Geld kostet, würde ich mit dem Bauträger verhandeln, dass jeder der "2" 500 € auf den Kaufpreis drauf legt.

: MfG
: Olaf





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