Re: Betonpolster auf Nachbargrundstück


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Abgeschickt von Becker am 10 Juni, 2013 um 22:24:14:

Antwort auf: Re: Betonpolster auf Nachbargrundstück von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 Juni, 2013 um 11:50:42:

: hallo Matthias Becker,
: viele Regelungen stehen im Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundesland......
: Es wäre sinnvoll gewesen, vorher mit dem "Nachbarn" eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

: Das OLG Hamburg hat bereits mit Urteil vom 07.02.1964 zu Aktenzeichen 1 U 116/63 für den Fall einer Grenzmauer entschieden:
: "Betonausflüsse in einer Grenzmauer, die in das Nachbargrundstück hineinragen, stellen zwar keinen Überbau (BGB § 912) dar, können aber Beeinträchtigungen im Sinne des § 1004 BGB bilden. Das Verlangen auf Beseitigung einer Beeinträchtigung ist als Abwehrmaßnahme grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich."

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Ok, da habe ich bzw. der Gala Bauer wohl ein Fehler begangen. Ich habe mich darauf verlassen, dass der Gala Bauer sich da auskennt. War wohl falsch.
Heißt das, dass wenn ich mit dem Nachbar keine Einigung hin bekomme, muss ich den Beton auf seiner Seite wieder entfernen?

Grüße

Matthias Becker





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