Re: Dachgaubenbreite


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juni, 2013 um 17:02:48

Antwort auf: Dachgaubenbreite von Justus am 21 Juni, 2013 um 15:23:20:

Hm ... ich versuche es mal mit der Reihenfolge der Festsetzung.

Zunächst werden die Hauptbaukörper definiert. Dort ist geregelt, dass bei Doppelhäusern das gesamte Doppelhaus, also beide Doppelhaushälften zusammen den Hauptbaukörper ergeben.

Anschließend wird beschrieben, dass die Dachaufbauten nicht mehr als 50% der Hauslänge je Hauptbaukörper betragen dürfen und die Anzahl ist auf drei Gauben je Dachseite begrenzt.

Letztlich kommt es daher auf die Gesamtbreite des Doppelhauses an und nicht darauf auf welcher Doppelhaushälfte die Gaube vorgesehen ist. Theoretisch wäre es möglich auf einer Doppelhaushälfte eine acht Meter breite Gaube zu errichten und auf der zweiten Doppelhaushälfte keine. Der Festsetzung des Bebauungsplanes wäre damit entsprochen.

Allerding müsste dabei gewährleistet sein, dass es sich weiterhin um eine Doppelhaus-Bauweise handelt und die beiden Gebäudeteile wechselseitig aufeinander abgestimmt sind, keines das jeweils andere dominiert, usw.

: Ich habe folgenden Auszug aus dem Bebauungsplan, wie Breit darf die Gaube einer DHH maximal sein, wenn die einzelne DHH 8 Meter lang ist?

: Die Hauptbaukörper sind rechteckig und mit ausgeprägter Längsrichtung, ohne besondere
: Vor- und Rücksprünge zu planen. Bei Doppelhäusern gilt der gesamte Baukörper. Doppelhäuser
: sind in der Höhenentwicklung gleich auszubilden. Im Hinblick auf Materialien und Farben
: müssen diese einheitlich in Erscheinung treten. Im Zweifelsfalle hat man sich nach dem
: Erstausführenden zu richten.

: Alle Hauptbaukörper sind mit einem gleichgeneigten Satteldach oder Krüppelwalmdach auszuführen.
: Die Summe aller Dachaufbauten (Gauben und Zwerchgiebel) darf 50 % der Hauslänge nicht überschreiten. Dachgauben sind als einzelstehende Sattel- oder Schleppdachgauben
: zugelassen. Je Dachseite sind max. 3 Gauben zulässig.
: Die Breite von Zwerchgiebeln u. ä. darf max. 1/3 der jeweiligen Gebäudelänge betragen.

: Danke und Grüsse
: Justus





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