Dachgaubenbreite


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Abgeschickt von Justus am 21 Juni, 2013 um 15:23:20

Ich habe folgenden Auszug aus dem Bebauungsplan, wie Breit darf die Gaube einer DHH maximal sein, wenn die einzelne DHH 8 Meter lang ist?

Die Hauptbaukörper sind rechteckig und mit ausgeprägter Längsrichtung, ohne besondere
Vor- und Rücksprünge zu planen. Bei Doppelhäusern gilt der gesamte Baukörper. Doppelhäuser
sind in der Höhenentwicklung gleich auszubilden. Im Hinblick auf Materialien und Farben
müssen diese einheitlich in Erscheinung treten. Im Zweifelsfalle hat man sich nach dem
Erstausführenden zu richten.

Alle Hauptbaukörper sind mit einem gleichgeneigten Satteldach oder Krüppelwalmdach auszuführen.
Die Summe aller Dachaufbauten (Gauben und Zwerchgiebel) darf 50 % der Hauslänge nicht überschreiten. Dachgauben sind als einzelstehende Sattel- oder Schleppdachgauben
zugelassen. Je Dachseite sind max. 3 Gauben zulässig.
Die Breite von Zwerchgiebeln u. ä. darf max. 1/3 der jeweiligen Gebäudelänge betragen.

Danke und Grüsse
Justus



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