Re: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport


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Abgeschickt von Olaf Sch. am 01 Juli, 2013 um 10:43:55:

Antwort auf: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport von Thorsten am 29 Juni, 2013 um 13:19:31:

1. Keine Baugenehmigung = Schwarz-Bau. Der Bau ist zu entfernen.
2. Wird auch im nachträglichen Verfahren eine Baugenehmigung abgelehnt gibt es dafür auch Gründe. Da auch das nachträgliche Verfahren festgestellt hat das es der Zustimmung der Nachbarn Bedarf, tippe ich mal auf fehlenden Grenzabstand.

Aber wie schon gesagt, es müssen weitere Fakten her.

P.S. Ob die Nachbarn Idioten sind ist dabei unerheblich.



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