Re: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport


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Abgeschickt von Thorsten am 01 Juli, 2013 um 12:45:26:

Antwort auf: Re: Nachträgliches Baurechtliches Verfahren - Carport von Olaf Sch. am 01 Juli, 2013 um 10:43:55:

Hallo,

hier ist das Anschreiben des Bauordnungsamtes. s.u. Bundesland NRW.
Ich werde mit denen auch noch persönlich sprechen.
Würde aber von dieser Seite hier gerne eine Meinung dazu hören. Es geht faktisch auch darum, dass augenscheinlich auch ein Versäumnis der Stadt vorliegt, da der Bauanzeige von 1996 nicht weiter nach gegangen wurde. Das Bauamt hatte uns zudem vorher mündlich mitgeteilt, dass das Carport in seiner Ausführung durchaus genehmigungsfähig wäre, wenn der Nachbar zustimmen würde.
Wir wollen auf jeden Fall Widerspruch einlegen, weil die Aktion auch gezielt gegen uns gerichtet ist, das Carport ist dabei nur Mittel zum Zweck.
Uns ist auch klar, dass es unser Versäumnis war, beim Kauf der Immobilie den Makler nach den genehmigten Bauteilen zu fragen.
Interessant wäre zu wissen:
Wenn wir das Carport auf die mittlere Raumhöhe von unter 3m reduzieren, also alle baurechtlichen Belage das Gebäude betreffend aus dem Weg räumen.
So dass es am Ende "nur" um die fehlende Zustimmung der Angrenzer geht, welche Aussichten
haben wir dann beim Oberverwaltungsgericht aufgrund der Tatsache, das das Objekt 16 Jahre steht und in der Zeit von 1996 bis 2012 nicht mehr "gestört" hat?
Wie verhält sich das mit den ohnehin schon vorhandenen giebelständigen Häusern, die ja selber auch eine Abstandsfläche aufweisen. Das Carport befindet sich ja innerhalb dieser Flächen.

Danke!

Hier die Links:

http://www.flickr.com/photos/98266908@N03/9180942517/

http://www.flickr.com/photos/98266908@N03/9180942447/




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