Re: Schwarzbau


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Abgeschickt von winzer am 05 Juli, 2013 um 23:26:37

Antwort auf: Re: Schwarzbau von oberh am 05 Juli, 2013 um 11:28:15:


Hallo,
erst mal vielen Dank für das schnelle Antworten.
Die Grenze und die Grenzzeichen (Steine) waren zu beginn des Bau des monierten Hauses festgeschrieben und gesetzt. Für jedem auch für dem Nachbar zugänglich sichtbar.
Das Einmessen des Bauwerkes wurde von der ausführenden Baufirma (Laienhaft) ( 1Mann! allein mit Maßband)ausgeführt. Die fertig gestellte Grundplatte mit austrettenen Rohranschlüssen hatten Abweichungen von ca. 40-50 cm ebenso wie der Rückgebaute Rohbau.
Dem Katasteramt wurden wahrscheinlich falsche Maße(Gefälligkeitmessung)zu gesandt.
Die End-Messung des fertigen Bauwerkes wurden entweder aus Unfähigkeit oder aus … jedenfalls falsch gemacht. Das von mir beauftragte (Finale Vermessungsbüro) ist ein Vermessungsbüro
Dipl.-Ing. (FH) öffentlich bestellter Vermessungsbüro und er hat festgestellt, dass die erforderlichen Grenzabstände nicht eingehalten werden. Der Gebäudeabstand ist weniger als 3m und müsste bei der Höhe des Gebäude vom 9m in Sachsen sogar 4 m betragen.
Die Grenze wurde 1991 festgelegt, das Haus welches den Grenzabstand nicht einhält wurde 1993-1994 errichtet. Nur durch die Planung unseres Vorhabens sind beim nachmessen mit Hilfe eines Lasers uns die Unstimmigkeiten von ca.10 cm aufgefallen, die nicht zu erklären waren. Daraufhin haben wir einen Auszug aus dem Katasteramt angefordert. Die dort hinterlegten Maße waren auch unschlüssig. Da unsere Messungen keine Rechtskraft besitzen, beauftragten wir den öffentlichen Vermesser welcher unsere Messungen bestätigte.

: Als Beispiel:
: 1. Wer hat die Feinabsteckung gemacht?
: 2. Wie wurde vermessungstechnisch die Feinabsteckung gemacht?
: 3. Liegt ein "Versagen" des Katasternachweises vor - oder handelt es sich nur um normale Abweichungen. Waren die Grenzen vorher bereits festgestellt oder nicht? ...
: 4. Wie wurde das Projekt geometrisch festgelegt in der Baugenehmigung und wurde es genau so abgesteckt?

: Zu 4: Bei nicht festgestellten Grenzen kann eine Festlegung des Projektes im Lageplan durchaus über Gebäudefluchten und Abständen zu topographischen Gegenständen erfolgen.
: Wurde das Gebäude auch genauso abgesteckt und hochgezogen, dann entspricht das Projekt sehr wohl dem Bauantrag und es handelt sich nicht um einen Schwarzbau.
: Durch eine Grenzermittlung oder gar Feststellung können trotz erfolgter Baugenehmigung im Nachhinein durchaus bauordnungsrechtliche Mißstände aufgedeckt werden.
: Je nach Geringfügigkeit der Abstandflächenunterschreitung sind die auch zu dulden ungeschadet privatrechtlicher Regelungen.

: Da selbst in meinen Beispielen etliche Wenn und aber versteckt sind, empfiehlt es sich hier, zunächst mit dem eigenen Vermesser zu reden, dann mit der Bauordnung und bei Bedarf mit einem Rechtsbeistand.

: LG
: Olaf





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