Re: Grenzabstand einer Privatstraße


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Abgeschickt von Albert am 24 Juli, 2013 um 14:37:29

Antwort auf: Re: Grenzabstand einer Privatstraße von Waltraud Ohlemotz am 22 September, 2007 um 12:06:31:

: : : Hallo,

: : : kann die zur Erschließung und Bebauung einer im rückwärtigen Teil eines Wohngrundstücks liegenden Baumwiese notwendige Privatstraße ohne Einhaltung eines Grenzabstandes entlang des unbeteiligten bebauten Nachbargrundstückes gebaut werden?
: : : Welcher Grenzabstand ist eventuell einzuhalten?

: : : Vielen Dank im voraus.
: : : Waltraud Ohlemotz

: : Ich vermute mal, dass nicht die Privatstraße sondern das unbeteiligte (nicht begünstigte) Grundstück bebaut werden soll.
: : (in NRW) Die Privatstraße gilt nicht als "öffentliche" Verkehrsfläche und kann daher nicht ohne Zustimmung der Eigentümer bzw. Baulasteintrag zum Nachweis der Abstand(s)flächen genutzt werden.

: Danke, für Ihre Antwort.
: Es handelt sich um die Einhaltung des Grenzabstandes zum unbeteiligten Grundstück.
: Dieses Grundstück ist bereits bebaut und eine Garage steht auf der Grenze.
: Die Privatstraße soll zur Erschließung einer Baumwiese entlang der Grenze des unbeteiligten Grundstücks und entlang der Garage gebaut werden.
: Die Einwilligung des unbeteiligten Grundstückseigentümers liegt nicht vor.
: Für das begünstigte Grundstück wird eine private Baulandumlegung durchgeführt und ein Bebauungsplan "Innenentwicklung" aufgestellt.
: Die Straße soll später in den Besitz der Gemeinde übertragen und damit öffentlich werden.
: Die Grundstücke liegen in Baden-Württemberg.

: Danke für weitere Antworten.
: Waltraud Ohlemotz





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