Stellplatz auf unbebauten WA Grundstück


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Abgeschickt von Markus Reuter am 06 August, 2013 um 10:28:36

Guten Tag,

ich würden gerne wissen ob auf einem unbebauten Baugrundstück in einem WA Stellplätze errichtet werden können ohne ein Gebäude dort zu bauen?

Konkret geht es um einen Hauseigentümer der das unbebaute Nachbargrundstük pachten möchte um dort Stellplätze für Fahrzeuge und Anhänger zu errichten.


In der BauNVO steht: Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.

Daher keine Nutzung (Bebauung eines Gebäudes) kein Bedarf ? (Keine Stellplätze möglich) Sehe ich das richtig.

Der Wortlaut in der BauNVO gibt allerdings keinen Anhaltspunkt für eine Gebiets- oder Grundstücksbezogene Auslegung.

Der Bedarf ist nach der Regelung nutzunsbezogen zu verstehen, wobei jedoch der wortlaut offen lässt, ob für den Bedarf nur die einzelne auf dem Grundstück zugelassene Nutzung innerhalb eines Gebietes maßgeblich sind.


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