Re: Verbindlichkeit von Baulasten


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Abgeschickt von Jupp am 07 August, 2013 um 23:27:56

Antwort auf: Re: Verbindlichkeit von Baulasten von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 August, 2013 um 22:48:47:

: hallo Jupp,
: Grenzbebauung...Die Grundstücksnachbarn -können- durch Baulast die Abstandsflächen auf ihren Grundstücken gegenseitig übernehmen. In diesem Fall ist eine Grenzbebauung dann ausnahmsweise -egal welcher Nachbar zuerst baut- aufgrund der Baulast zulässig.
: Kann, muss nicht sein!
: Im Klartext: Der "ältere Nachbar" hat mit 3m Abstand gebaut, der neue Nachbar noch nicht.
: Der neue Nachbar kann aber jetzt direkt auf die Grenze bauen.....oder auch nicht.
: Oder umgekehrt.
Alles klar. Oder auch nicht.
Ist bei Dir alles in Ordnung?
Jupp - besorgt ;-)




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