Re: Kinderpfahlhaus im Garten, Abstand zu Nebengrundstück


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 21 August, 2013 um 19:40:00:

Antwort auf: Kinderpfahlhaus im Garten, Abstand zu Nebengrundstück von Andreas am 21 August, 2013 um 10:52:16:

hallo Andreas,
"Pfahlhaus" hin oder her.....es hat mindestens Stützen, einen schwebenden Boden, ein Aufstieg und ein Dach- sowie ein "Geländer"(Absturzsicherung).
Damit hat es Wirkung wie ein Haus.
Ihr "Pfahlhaus" löst dann vermutlich Abstandsflächen aus, es ist zu hoch- siehe Ihre Bauordnung (§6):
(7) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
1.eingeschossige Garagen und eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu 9,0 m.

Auch sehe ich erstmal keine Einstufung in: Verfahrensfreie Vorhaben nach § 60.

Warum gehen Sie nicht einfach zu Ihrer Bauberatung und fragen nach?



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