Re: Gartenhaus bei Sondernutzungsrecht


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Abgeschickt von Tim am 06 Mai, 2005 um 21:36:04:

Antwort auf: Geräteschuppenbau bei sondernutzungsrecht von Mathias vetter am 06 Mai, 2005 um 19:45:02:

Laut Bebauungsplan sind bei uns Werbeträger bis 4 m Höhe genehmigungsfrei, aber trotzdem mag meine Eigentümergemeinschaft kein Geld durch Werbung verdienen. Das Installieren einer Satellitenschüssel ist ebenfalls eine bauliche Veränderung i.S. § 22 WEG an einer Gemeinschaftsfläche. Ohne einen einstimmigen Beschluss der WEG ist die Installation unzulässig. Jeder Eigentümer kann das Entfernen der Antenne verlangen.
Bei einem Geräteschuppen wird es auch so sein, es sei denn die Teilungserklärung sieht etwas anderes vor.


: Wir bewohnen eine Souterainwohnung und haben zugehörig einen Garten. Ich habe einen Geräteschuppen von etwa 2,2 m² mit Einverständnis meines Vermieters errichtet. Auf einer Eigentümerversammlung wurde jedoch bei einer Abstimmung der Abriss jenes Schuppens beschlossen.Meine Frage: Bedarf es der Zustimmung der anderen Eigentümer, obwohl es sich nicht um ein genehmigungspflichtiges Bauwerk handelt?





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