Nutzung eines von der Stadt zu erwerbenden Baugrundstücks


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Gesendet von Ralf Schlüter am 19 November, 2013 um 16:41:01:

Hallo zusammen,
ich habe mich bei der Stadt auf ein Baugrundstück beworbenen, und auch den Zuschlag für die Zuteilung erhalten. Gemäß Bebauungsplan kann das Grundstück in 2 Wohneinheiten geteilt werden. Da das Baufenster für das Haus groß genug ist und 2-geschossig bebaut werden darf beabsichtige ich die 2 Bauebenen aufzuteilen in je eine Wohneinheit und eine entstehende Wohneinheit zu verkaufen, die verbleibende für mich zu nutzen. Auf Nachfrage bei der Stadt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu wollen gab es nun 2 unteschiedliche Antworten:

1) Die Aufteilung des Gebäudes in 2 gleiwertige Wohneinheiten sei kein Problem. Der Verkauf einer Wohneinheit nach Erwerb des Grundstücks obliegt dem Verkäufer.
2) Das Objekt dürfe nicht in 2 gleichwertige Wohneinheiten aufgeteilt werden und innerhalb von 5 Jahren dürfen nicht Teile der entstandenen Immobilie per Eigentümergemeinschaft verkauft werden. Hierfür könne die Stadt eine Vertragssttrafe festsetzen.

Im Bebauungspan find ich lediglich das 2 Wohneinheiten entstehen dürfen. Verbindlich von der Stadt habe ich das nicht 2 Reihenhäuser entstehen dürfen.

Wie aber sieht es mit meinem Plan aus die 2 Wohneinheiten auf je eine Wohneinheit je Ebene zu bebauen, und um das ganze finanzierbar zu machen eine WE zu verkaufen, es geht ja nicht um Bereicherung sondern nur darum unter Kosten/ Nutzen Aufwand wirtschaftlich zu planen.
Kennt jemand die Rechtslage?

Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG
Ralf



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