Staffelgeschoss festsetzten?


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Gesendet von Sina am 24 Februar, 2014 um 13:57:09:

Auf welcher Rechtsgrundlage (BauNVO) darf im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass das oberste zulässige Geschoss von der Straßenseite zurückgesetzt werden muss? Dies ist als textliche Festsetzung im Bebauungsplan vorgesehen: das oberste zulässige Geschoss ist mit einem straßenseitigen Rücksprung von 2,50m auszuführen.
Kann man ggf. für das oberste Geschoss eine zusätzliche Baugrenze einzeichnen?



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