Re: Verbietet der Bandschutz das Abschließen der Haustür?


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Gesendet von SMCQ am 24 Februar, 2014 um 22:57:19:

Antwort an: Re: Verbietet der Bandschutz das Abschließen der Haustür? posted by G.G.Einofski am 10 Maerz, 2009 um 15:30:42:

: Der Brandschutz unterscheidet bei Fluchtwegstüren zwar nicht ob diese nur geschlossen oder verschlossen sein müssen.
: Ich meine, in Mehrfamilienwohnhäusern mit el.Türöffner- und Gegensprechanlagen ist
: ein nächtliches Verschließen der Haustür
: nicht erforderlich.
: In Mehrfamilienwohnhäusern ohne Öffner-
: anlagen, sollten diese Türen mit
: Paniksicherheitsschlössern versehen sein.
: Sprich: Die Türen werden nachts verschlossen
: und können im Gefahrenfalle durch aufklinken
: entriegelt, also geöffnet werden.Die Entriegelung ist nur von innen möglich.

Wenn die Türe nachts auf mit dem elektr. Türöffner geöffnet werden kann ist m.E. ok. Denn im Notfall kann dann dem anfahrenden Notarzt geöffnet werden (so bleibt es zu hoffen). im anderen Fall sollte aber nachts die Türe verschlossen sein, nützt es wenig, wenn er unten vor der Haustüre steht und nicht rein kommt. Er muss dann warten bis die Feuerwehr dazukommt und die Türe aufbricht



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