Abgeschickt von G.G.Einofski am 10 Maerz, 2009 um 15:30:42
Antwort auf: Re: Verbietet der Bandschutz das Abschließen der Haustür? von Gast am 25 Maerz, 2004 um 12:12:59:
Der Brandschutz unterscheidet bei Fluchtwegstüren zwar nicht ob diese nur geschlossen oder verschlossen sein müssen.
Ich meine, in Mehrfamilienwohnhäusern mit el.Türöffner- und Gegensprechanlagen ist
ein nächtliches Verschließen der Haustür
nicht erforderlich.
In Mehrfamilienwohnhäusern ohne Öffner-
anlagen, sollten diese Türen mit
Paniksicherheitsschlössern versehen sein.
Sprich: Die Türen werden nachts verschlossen
und können im Gefahrenfalle durch aufklinken
entriegelt, also geöffnet werden.Die Entriegelung ist nur von innen möglich.