Nutzungsänderung F90


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Gesendet von H. Günther am 30 März, 2014 um 16:17:14:

Guten Tag,

hier ist unser Problem:
Wir möchten unser Gewerberaum an einem Friseur vermieten.
Der Gewerberaum war bis vor kurzem eine Kunstwerkstatt für Kinder und Erwachsene. Davor war der Gewerberaum viele Jahre ein Friseursalon.
Im Laden gibt es eine abgehänkte Decke die nicht die Erfodernisse der F90 erfüllt.
Meine Frage ist, ob man eine neue Zwischendecke einbauen muss die F90 erfüllt oder man dazu nicht verpflichtet ist, weil seitens der Bauaufsicht keine Auflagen gibt und es keine Nutzungsänderung erfolgte.
Oder entsteht eine Nutzungsänderung, wenn eine Kunstwerksatt zu Friseursalon wird.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen



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