Re: geteiltes Grundstück


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 10 Mai, 2005 um 08:46:37

Antwort auf: geteiltes Grundstück von Peter M. am 09 Mai, 2005 um 12:39:58:

Hallo,

es hängt davon ab, welche Festsetzung im Bebauungsplan getroffen worden sind. Wurden dort ausschließlich Einzelhäuser festgelegt, so wäre die Überbauung beider Grundstücke mit Grenzbebauung unzulässig. Sind auch Doppelhäuser oder Häusergruppen zulässig, hat er kein Problem.

Sollte kein Bebauungsplan vorliegen, wird das Vorhaben planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt, wonach die Zulässigkeit von der Bebauung im Umfeld abgeleitet wird. Finden sich also Doppelhäuser oder Häusergruppen (z.B. Reihenhäuser) im direkten Umfeld, hat Ihr Nachbar auch kein Problem.



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