Anerkennung von Parkplätzen


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Gesendet von Frank am 02 Juni, 2014 um 17:05:01:

Hallo,

Der Fall liegt in Hessen und gestaltet sich wie folgt.

Es geht um eine Reihenhaus WEG. Ein Eigentümer hat anstelle der ursprünglich geplanten Garage Rasen angelegt und vor dem Haus 2 Parkplätze geschaffen. Beide nachweislich min 250x500cm.

Das zuständige Bauamt verlangt trotzdem, das der Zugang zu genehmigten Parkplatz gewahrt wird. Das bedeutet konkret das der Eigentümer ein 3m breites Doppeltor anstatt eines 1m Gartentor anbringen muss.

Die Argumentation des Bauamtes ist einfach das die Baugenehmigung dort einen Parkplatz vorsieht. Ein anerkennungsantrag kann vom Eigentümer nicht gestellt werden, da es sich um eine WEG handelt.

Was denken Sie darüber?

Frank



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