Re: Anerkennung von Parkplätzen


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Gesendet von Siggi am 14 Juni, 2014 um 11:12:05:

Antwort an: Re: Anerkennung von Parkplätzen posted by Bolanger am 03 Juni, 2014 um 08:29:45:

Hallo, meines Erachtens ist man nicht verpflichtet, einen genehmigten Bau (hier Garage) auch auszuführen. Es sei denn, der Bebauungsplan schreibt es entsprechend vor. Die Stellplatzfrage scheint geklärt zu sein. Notfalls hat man den Bau der Garage erst in ein paar Jahren vor.


: Hallo,

: heißt der Eigentümer vielleicht Frank?

: Genehmigt ist ein Stellplatz bzw. eine Garage (wahrscheinlich neben dem Haus). In den meisten Bundesländern steht in der Bauordnung sinngemäß, dass Bauten bestimmungsgemäß benutzbar sein müssen. Daraus folgt dann auch, dass eine entsprechende Befahrbarkeit des Stellplatzes gegeben sein muss.

: Wenn ich mir einen kleinen Garten dort anlegen wollte, wo eigentlich ein Stellplatz geplant ist, dann würde ich dort ein zweiflügeliges Tor installieren. Der eine Flügel ist 2 m breit und wird mit einem kleinen Pin im Boden verankert. Der andere Flügel ist 1 m breit und lässt sich wie ein Gartentor bedienen. Wo ist dabei das Problem? Wo ist die Kreativität?

: Gruß,

: Bolanger

:
: : Hallo,

: : Der Fall liegt in Hessen und gestaltet sich wie folgt.

: : Es geht um eine Reihenhaus WEG. Ein Eigentümer hat anstelle der ursprünglich geplanten Garage Rasen angelegt und vor dem Haus 2 Parkplätze geschaffen. Beide nachweislich min 250x500cm.

: : Das zuständige Bauamt verlangt trotzdem, das der Zugang zu genehmigten Parkplatz gewahrt wird. Das bedeutet konkret das der Eigentümer ein 3m breites Doppeltor anstatt eines 1m Gartentor anbringen muss.

: : Die Argumentation des Bauamtes ist einfach das die Baugenehmigung dort einen Parkplatz vorsieht. Ein anerkennungsantrag kann vom Eigentümer nicht gestellt werden, da es sich um eine WEG handelt.

: : Was denken Sie darüber?

: : Frank




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