Re: Heckenhöhe bei einem Reihenhaus in BW


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Abgeschickt von K.D. am 13 Mai, 2005 um 07:23:03

Antwort auf: Heckenhöhe bei einem Reihenhaus in BW von Jörg S. am 12 Mai, 2005 um 13:08:02:

Das kommt auf den Abstand an.

Guckst du hier:
§ 12 Nachbarschaftsgesetz

Hecken


(1) Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.


(2) Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden. Das gilt nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe, wenn das Nachbargrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird (Innerortslage).


(3) Der Besitzer der Hecke ist zu ihrer Verkürzung und zum Zurückschneiden der Zweige verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.

Unabhängig davon gibt es bei den Gemeinden auch sgenannte Schiedsstellen. Da kann man auch mal fragen, gerade wenn es um ortsübliche Dinge geht.



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