Re: Auffüllung eines Gartengrundstücks im Ortskern erlaubt?


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Gesendet von Bolanger am 05 September, 2014 um 19:23:42:

Antwort an: Auffüllung eines Gartengrundstücks im Ortskern erlaubt? posted by Bertsch Bea am 05 September, 2014 um 11:05:33:

Hallo,

einen ersten Rat bekommen Sie beim Lesen der Bauordnung Ihres Bundeslandes.

Normalerweise sind solche Aufschüttungen genehmigungsfrei. Wenn Ihr Nachbar noch dazu entsprechende L-Steine gesetzt hat, dann deutet das erstmal auf eine ordentliche Ausführung hin.

Bedenken über eine Vernässung Ihres Grundstückes sind zwar auf den ersten Blick nachvollziehbar, rein baurechtlich aber eigentlich unbegründet. Typischerweise muss anfallendes Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert oder abgeführt werden. Es wäre also unter normalen Umständen ohnehin nicht zulässig, dass Sie Ihr Regenwasser auf Nachbars Grundstück leiten oder umgekehrt. Die Aufschüttung würde daran nichts ändern.

Nicht desto weniger Trotz kann es natürlich auch anderslautende Vorschriften geben. Es wäre zu klären, ob das Grundstück tatsächlich im Innenbereich ist, ob es eine Veränderungssperre gibt oder einen Bebauungsplan etc. Das kann man aus der Ferne nicht.

Um Zeit bis zu einem Gespräch mit dem Bauamt oder einem Fachmann zu bekommen könnte Sie auch einfach Ihren Nachbarn gerichtsfest darauf hinweisen, dass Sie mit der Aufschüttung nicht einverstanden sind und ihn auffordern, diese zurückzubauen. Unter Nachbarn würde ich das in einem sehr höflich Ton machen und den Nachbarn auch zu einem Gespräch einladen, um ihm klarzumachen, dass das Schreiben keine böse Absicht hat, aber rein rechtlich erstmal zur Wahrung der Widerspruchsfristen dient. Danach können Sie immernoch Rat beim Bauamt suchen und dann entscheiden, ob Sie Ihre Forderung durchsetzen wollen oder den Schrieb zerreißen.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,
: mein Nachbar möchte sein Gartengrundstück ca 1 m hoch auffüllen, das Grundstück würde dann quasi 1 m höher sein als unseres. Auf der anderen Seite des Nachbargrundstücks ist aufgrund unterschiedlicher Höhenlage der Höhenunterschied zu den Grundstücken ca 50cm. Er hat hierfür eine L-Steinmauer von 1m Höhe an der Grenze errichtet.
: Das Grundstück soll als Pferdekoppel genutzt werden. Ist eine Grundstücksauffüllung genehmigungsfrei? Unsere Bedenken sind eine Vernässung unseres Grundstücks, weil dies ja nun tiefer liegt. Wie kann man hier Vorkehrung treffen?
: Unser Bauamt ist noch in Urlaub. Wo bekomme ich ersten Rat?
: Gruß Bea





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