Re: Wegerecht nach Neubau


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Gesendet von Bolanger am 07 September, 2014 um 21:38:21:

Antwort an: Wegerecht nach Neubau posted by Jan Haveman am 07 September, 2014 um 16:46:25:

Hallo,

zum Bestandsschutz eines nicht schriftlich fixierten Wegerechtes kann ich nichts sagen.

Ich möchte aber dazu anregen, das Baurecht für den Neubau zu überprüfen. Einfach so an der Grundstücksgrenze zu bauen ist in den seltensten Fällen zulässig.

Gruß,

Bolanger

: Meine Damen und Herren,
: zwei Häuser nebeneinander. Das Grundstück von ca. 1 Meter breit zwischen den Häusern gehört Haus 1. Haus 2 ist auf die Grundstücksgrenze gebaut. Den Zugang von Haus 2 geht über Grundstücks 1, es gibt also Wegerecht (nicht verträglich festgelegt, die Häuser sind 200 Jahre alt. Mann könnte sagen Gewohnheitsrecht).
: Haus 2 wird abgebrochen und ersetzt durch Neubau. Muss Haus 1 nach wie vor Wegerecht gelten lassen, also Haus 2 nach dem Neubau uneingeschränkten Zugang über Grundstücks 1 gestatten, so wie es ursprünglich gewesen ist? Haus 2 ist auch zugänglich von vorne (Straßenseite) und hinten (Garten), es gibt also alternative.
: Grüße, Jan





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