Re: Vertrag oder Auftragsbestätigung


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 14 Mai, 2005 um 18:56:37

Antwort auf: Vertrag oder Auftragsbestätigung von Thomas.L am 09 Mai, 2005 um 15:41:00:

Guten Tag,

so wie ich Sie verstehe, handelt es sich um einen Nachtrag. Bei Nachträgen ist es grundsätzlich so, dass auch diese vorher beauftragt werden müssen. So wie es sich für mich darstellt, wurde dieser Auftrag nicht erteilt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich auch keine Zahlungsverpflichtung gegeben ist. Es wird aber wohl auf die Feinheiten ankommen.

Beim Einbehalten von Abschlägen müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht überziehen, Sie können die Mängelbeseitigungskosten, unter Umständen auch ein Mehrfaches (Druckzuschlag), einbehalten. Ihre Mängel erscheinen mir gewichtig. Sinnvoll dürfte es sein, mittels eines Privatgutachters den Ist-Zustand zu dokumentieren.


Was das Einstellen der Arbeiten angeht:
Frist setzen und mit Kündigung drohen, wenn Verzug gegeben ist.

Bauunternehmer sind insbesondere gegenüber Häuslebauern sehr ruppig, wenn es um Mängel geht. Da darf man sich nicht einschüchtern lassen und die Nerven verlieren. Das hat natürlich auch etwas mit der Finanzierung zu tun. Viele sind so eng finanziert, dass keine Luft mehr für außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Nachträge oder schon Streit darüber) besteht, was die Unternehmer nicht selten auszunutzen versuchen. Umgehen kann man das nur, indem man für sich selbst ein Kriegskasse einkalkuliert (ca. 3 % der Bausumme). Und wenn es keinen Streit gibt und alles glatt läuft, kann man sich davon nach Fertigstellung den einen oder anderen Extrawunsch leisten oder in Urlaub fahren.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns


: Guten Tag
: Ich habe ein Problem mit meim Rohbau Verkäufer
: wir haben am 22.01 einen Festpreisvertrag über einen Rohbau abgeschlossen.
: Dort steht: Kombiton Rohbau auf Bodenplatte mit Garagenunterkellerung und Garagenkörper.
: Dachstuhl als Sparrendach mit Rauspund belegt und mit Dachpappe abgedeckt.
: Am 28.01 bekomme ich eine Auftragsbestätigung mit den Massen Sauberkeitschicht d=10 cm
: Bodenplatte Statik d= 20cm
: Die Statik kam 4 Wochen spähter Sauberkeitss. 15 cm
: Bodenplatte 25 cm
: Ich habe erst nicht darauf geachtet nach fertigstellung der Bodenplatte sollte ich 1800 € nachzahlen wegen mehr Material.
: nun meine Frage. sind die zahlen überhaupt gültig ? oder hätten diese in den Vertrag gehört, so wie von mir
: Unterschrieben?

: Der Rohbau hat einige Mängel
: Wohnkeller nicht aus Kombiton (Beton)
: Eine Wand 30 cm zu kurz
: Fundamente zu klein oder ganz vergessen.
: 2 Treppenbodeste nicht vorhanden.
: Ich habe im gesagt das ich bis zur Beseitigung Geld bei der nächten Abschlagzahlung einbehalte.
: Nun hat er das Obergeschoss erst garnicht geliefert.
: Danke für eine Antwort...





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