Auslegung der : Baubeschreibung: Rechtfertigt eine Änderung des Grundrisses eine Änderung der Ausstattung ?


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Abgeschickt von Alexander am 16 Mai, 2005 um 19:58:02:

Wir haben mit unserem Bauträger im Rahmen der Vorplanungen besprochen, daß eine nichtragende Zwischenwand nicht eingezogen werden soll (bei den anderen Häusern ist die Wand Standard - Erparnis für uns 700,- €). Dadurch ergeben sich aus zwei kleineren Zimmern ein größerer Raum.
Der Elektriker verweist nun auf die Baubeschreibung (Inhalt: je Raum 3 Steckdosen und eine Deckenbrennstelle) und will nun in diesen größeren Raum nur den Ausstattungsumfang für ein Raum einbauen, mit dem Argument, es sei ja nun auch nur ein Raum.
Wir sind eigentlich davon ausgegangen, daß wir nur auf die Wand verzichtet haben und nicht daß sich dies auf die sonstige Ausstattung auswirkt (womöglich bekommen wir jetzt nur noch einen Heizkörper. Ohne Verzicht auf die Wand hätten wir er ja auch 6 Steckdosen bzw. 2 Deckenbrennstellen einbauen müssen.
Hat der Elektriker mit seiner Auffassung Recht ?
Hätte uns der Bauträger auf dieses Problem hinweisen müssen?




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