Dokumentation Abnahme Statik


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Frank G am 04 Februar, 2015 um 21:20:50:

Hallo zusammen,

wie kann folgende Situation beurteilt werden?
Ein Haus, das 2001 gebaut und statisch abgenommen wurde und bisher mangelfrei in Sachen Statik ist, soll nun umgebaut werden. Es soll eine statisch tragende Wand entfernt werden. Für diese Stelle wurde in der statischen Berechnung ein Unterzug mit hoher Last (120kN/m) berechnet, der so aber weder im Bewehrungsplan eingezeichnet noch umgesetzt wurde. Allenfalls ist deckengleich eine Bewehrung verbaut. Weder Arichtekt noch Statiker oder Bauleiter erinnern sich, was an dieser Stelle gemacht wurde. Untelagen sind von keinem dieser auffindbar. Folge ist, dass nun ein Stahlträger eingebaut werden muss, um sicher zu gehen, dass keine Schäden auftreten.
Nun die Fragen:
- Gibt es eine Dokumentationspflicht für die statische Abnahme? Wie lange muss diese aufbewahrt werden?
- Muss der Eigentümer für die Mehrkosten (Stahlträgereinbau vs. Wand einfach entfernen, wenn deckengleiche Bewehrung verbaut wäre) selbst aufkommen?

Danke für eine Einschätzung.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]