Re: Bauabnahme durch Bauamt


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Gesendet von Dirk Baumeister am 11 April, 2015 um 12:20:51:

Antwort an: Bauabnahme durch Bauamt posted by KHaus am 09 April, 2015 um 17:18:03:

Einen schriftlichen Bescheid über die Abnahme gibt es in den meisten Bundesländern nicht mehr. Die Behörden entscheiden nach Schwierigkeit und Gefahrpotential des Objektes und Kapazitäten, ob eine Bauzustandsbesichtigung durchgeführt wird oder nicht.

Wenn die Anzeige der Fertigstellung fristgerecht erfolgt ist, ist nach Ablauf der Frist die Nutzung gestattet. Sollte die Behörde eine Bauzustandsbesichtigung durchführen, muss das innerhalb der Frist geschehen. Sollte eine Nutzungsfreigabe aufgrund von Mängeln nicht möglich sein, würde darüber unmittelbar informiert.

: Sehr geehrtes Forum,

: die Fertigstellung des Gebäudes muß dem Bauordnungsamt eine Woche vorher gemeldet werden.
: Wie lange dauert es in der Regel, bis das Bauamt dem Bauherrn eine so genannte Benutzungsbewilligung erteilt? Gibt es da auch Fristen fürs Bauamt, die es einhalten muss? Wir möchten nämlich gerne das Haus verkaufen, doch leider ist das hier ansässige Bauamt ziemlich unterbesetzt und auf Mails und dergleichen wird teilweise gar nicht reagiert, so dass ich schon damit rechne, dass auch dies Ewigkeiten dauern könnte.

: Danke für eine kurze Info!





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