Re: DHH nur wenn beide Genehmigungsverfahren eingeleitet sind?


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Gesendet von oberh am 07 Juli, 2015 um 16:18:35:

Antwort an: Re: DHH nur wenn beide Genehmigungsverfahren eingeleitet sind? posted by Caroline Bader am 07 Juli, 2015 um 16:00:41:

Hi!

Hierzu würde ich gerne die Rechtsgrundlage wissen ...

Wenn sie beide gleichzeitig den Bauantrag stellen und gleichzeitig anfangen mit dem Bau, dann kann ... muss aber nicht - eine Baulast eingetragen werden.
Sollte in der Zukunft einer der Parteien sein Haus abreißen wollen, wäre spätestens dann die Baulast nachzuholen, um den baurechtswidrigen Zustand einer einseitigen Grenzbebauung zu verhindern.

Das Gleiche geschieht jetzt hier bei versetztem Planungs- und Baufortschritt.

Reichen Sie Ihren Bauantrag ein.
Stellen Sie den Antrag auf Baulasteintragung.
In der Baulasterklärung unterschreibt Ihr Nachbar.

Rein theoretisch könnte sich der Nachbar ja auch noch Jahre Zeit lassen.

Teilen Sie sich eventuell ein gemeinsames Bauteil?

LG
Olaf




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