DHH nur wenn beide Genehmigungsverfahren eingeleitet sind?


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Gesendet von Caroline Bader am 07 Juli, 2015 um 11:11:28:

Hallo,
wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem laut B-Plan ein EFH oder eine DHH gebaut werden kann (in Planzeichnungen sind immer Doppelhäuser). Wir wollen eine DHH errichten. Entsprechend gibt es einen Käufer für das andere Grundstück, dort soll die andere Hälfte des Doppelhauses entstehen.
Die Planungen der Doppelhaushälften sind unterschiedlich weit voran geschritten, so dass wir gerne mit dem Bau beginnen würden, der Nachbar noch nicht.
Bauaufsicht sagt nun, dass erstmal eine Anbau-Baulast auf beiden Grundstücken eingetragen werden muss. Das ginge aber erst, wenn beide Parteien ein Genehmigungsverfahren eingeleitet haben. Ansonsten ist kein Bau der ersten DHH möglich.

Ist das üblich bzw. wo wird eine solche Restriktion definiert/begründet?

Danke



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