Re: DHH nur wenn beide Genehmigungsverfahren eingeleitet sind?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 07 Juli, 2015 um 16:58:27:

Antwort an: DHH nur wenn beide Genehmigungsverfahren eingeleitet sind? posted by Caroline Bader am 07 Juli, 2015 um 11:11:28:

Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage (Gesetz, Paragraph) dafür ... und lassen Sie sich den auch zeigen ... mal sehen, was passiert.

Ich hätte bereits Zweifel, dass die Anbaubaulast gefordert werden kann. Worin läge denn der Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften wenn DHH festgesetzt sind, der eine Forderung nach der Baulast rechtfertigt.

: Hallo,
: wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem laut B-Plan ein EFH oder eine DHH gebaut werden kann (in Planzeichnungen sind immer Doppelhäuser). Wir wollen eine DHH errichten. Entsprechend gibt es einen Käufer für das andere Grundstück, dort soll die andere Hälfte des Doppelhauses entstehen.
: Die Planungen der Doppelhaushälften sind unterschiedlich weit voran geschritten, so dass wir gerne mit dem Bau beginnen würden, der Nachbar noch nicht.
: Bauaufsicht sagt nun, dass erstmal eine Anbau-Baulast auf beiden Grundstücken eingetragen werden muss. Das ginge aber erst, wenn beide Parteien ein Genehmigungsverfahren eingeleitet haben. Ansonsten ist kein Bau der ersten DHH möglich.

: Ist das üblich bzw. wo wird eine solche Restriktion definiert/begründet?

: Danke





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