Re: Bauabnahme


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Gesendet von Bolanger am 28 August, 2015 um 08:50:10:

Antwort an: Bauabnahme posted by Dirk Schusters am 27 August, 2015 um 14:31:38:

Hallo,

- Sie haben das Dach mit abgenommen, haben sie doch so unterschrieben. Es ist auch etwas naiv zu glauben, dass man ein Haus komplett abnehmen soll, nur das Dach später. Im Weiteren ist es auch durchaus üblich sich bei einer Abnahme nicht jedes kleinste detail anzusehen. Es ist jedem selbst überlassen wie detailliert er die Abnahme macht. Sie legten offensichtlich keinen Wert aufs Dach...

- Wenn der Absatz zu groß ist und Sie ein recht auf eine glatte Wand haben, wie kommen sie dann darauf, dass Sie das nicht einfordern können? Ob der volle kaufpreis fällig ist hängt von Ihrem Vertragswerk ab.

- Sie sagen dem Bauträger explizit, dass er die Tür da hinbauen soll und nun beklagen Sie sich, dass die Tür da ist, wo Sie diese haben wollten? Das geht natürlich gar nicht, dass das Haus nach Ihren Wünschen gebaut wird. Das wäre schon ein grund den kaufpreis überhaupt nicht zu zahlen.... denken Sie doch in einer ruhigen Stunde drüber nach.

Gruß,

Bolanger


: Hallo zusammen,

: folgender Status quo:
: Die Hausabnahme ist erledigt, alle Mängel beseitigt. Die Außenabnahme, als letzte Abnahme, steht aus.

: 1.
: Bei der Hausabnahme wurde das Dach nicht begangen, der Verkäufer gibt an, dass wir mit unserer Unterschrift bescheinigt haben, das auch das Dach abgenommen ist, da dies ja zum Haus gehört. Aus meiner Sicht ist dies eine arglistige Täuschung. Natürlich gehört das Dach zum Haus, ich habe die Begehung aber bei der Hausabnahme nur nicht durchgeführt, weil ich diese später erwartet hätte. Leider ist im Protokoll auch DACH angekreutzt, da haben wir geschlafen.

: Frage: Habe ich nun Pech gehabt, weil ich zu blöd war und unterschrieben habe, obwohl DACH auch angekreuzt war?

: 2.
: Im Treppenhaus zwischen KG und EG ist ein Absatz an der Wand. Lt. DIN 18202 ist der Absatz zu groß und wir haben ein Recht auf “glatte“ Wände. Der Bauträger ist der Meinung dies sei bautechnischer Standard. In einem Nachbarhaus gleichen Types wurde der Absatz verputzt und die Wand glatt gemacht.

: Frage:
: Kann ich mich weiterhin auf die Norm beziehen und eine glatte Wand fordern und ist ohne die Erfüllung dieses Mangels der volle Kaufpreis fällig?

: 3.
: Im Rahmen eines Sonderwunsches hat man die Haustüreso verlegt, dass die sie so nah am Garagentor aufgeht, dass man das Garagentor beim öffnen/schließen auf den Kopf bekommt wenn man nicht aufpasst. Die Situation ist wirklich gefährlich, insbesondere für unsere Tochter. Beim besprechen der Sonderwünsche hat man uns darüber nicht aufgeklärt und uns auch lediglich eine Skizze, keine bemaßte Zeichnung zukommen lassen. Wir werden nun ein Sektionaltor einbauen lassen, eine Kulanz hält der Bauträger nicht für nötig.
:
: Frage:
: Ist diese bautechnische Ausführung, dass ein Garagentor direkt vor der Haustüre öffnen kann, wirklich erlaubt?

:
: Vielen Dank schonmal an alle, die sich die Mühe machen hier etwas beizutragen.

: LG
: Dirk





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