Re: Bauabnahme


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Gesendet von oberh am 28 August, 2015 um 09:55:15:

Antwort an: Re: Bauabnahme posted by Bolanger am 28 August, 2015 um 08:50:10:

Hi Dirk!

Zu Punkt 3 möchte ich anmerken, dass es hier sicherlich eine entsprechende DIN gibt.
Da ich diese nicht kenne, verweise ich auf einen Baugutachter Deiner Wahl.
Er wird Dir wohl auch etwas zu Punkt 2 sagen können.

Punkt 1 - die Abnahme ist eine Willenserklärung Deinerseits und hat zunächst mal nur eine Beweislastumkehr zur Folge.

LG
Olaf



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