Änderung Sonderbauten


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Gesendet von Quelton am 07 Oktober, 2015 um 14:42:46:

Hallo miteinander,

nach erfolgloser Recherche möchte ich Euch um Rat fragen. Es geht um einen Bauantrag zu einem Sonderbau.

Laut gängigem Recht unterliegen Sonderbauten nicht dem vereinfachten Genehmigungsverfahren. Für die Errichtung und Änderung braucht es eine ordentliche Baugenhemigung.

Meine Frage bezieht sich auf die Änderung: "Die (...) Änderung der aufgeführten Vorhaben unterliegt den Vorschriften für große Sonderbauten:" Nun stellt sich mir die Frage, ob die Änderung eines Sonderbaus gemeint ist oder die Änderung IN einen Sonderbau. Sprich: ist die Änderung einer Versammlungsstätte gemeint oder die Änderung eines Gebäudes in eine Versammlungsstätte.

Ich danke allen, die antworten.
Q.



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