Re: Änderung Sonderbauten


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Gesendet von Dirk Baumeister am 07 Oktober, 2015 um 20:59:35:

Antwort an: Änderung Sonderbauten posted by Quelton am 07 Oktober, 2015 um 14:42:46:

... beides, da ja in beiden Fällen ein Sonderbau auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften zu prüfen ist.


: Hallo miteinander,

: nach erfolgloser Recherche möchte ich Euch um Rat fragen. Es geht um einen Bauantrag zu einem Sonderbau.

: Laut gängigem Recht unterliegen Sonderbauten nicht dem vereinfachten Genehmigungsverfahren. Für die Errichtung und Änderung braucht es eine ordentliche Baugenhemigung.

: Meine Frage bezieht sich auf die Änderung: "Die (...) Änderung der aufgeführten Vorhaben unterliegt den Vorschriften für große Sonderbauten:" Nun stellt sich mir die Frage, ob die Änderung eines Sonderbaus gemeint ist oder die Änderung IN einen Sonderbau. Sprich: ist die Änderung einer Versammlungsstätte gemeint oder die Änderung eines Gebäudes in eine Versammlungsstätte.

: Ich danke allen, die antworten.
: Q.





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