Hauskauf Fertigstellung der Gartenanlage


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Abgeschickt von Klaus Schminke am 24 Mai, 2005 um 12:46:03:

Hallo,

ich habe ein Haus gekauft, Übergabe war Anfang April. Im Übergabeprotokol steht, dass die Garten- und Terassenanlage Ende April fertiggestellt sein sollte. Dies ist nicht der Fall. Uns wurde ein Termin Anfang Juli gegeben. Was ist in diesem Fall zu tun? Mahnung auf Schadensersatz und wenn ja, was ist die Berechnungsgrundlage?

MfG Klaus Schminke



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