Re: Hauskauf Fertigstellung der Gartenanlage


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Abgeschickt von Stefan am 24 Mai, 2005 um 14:27:43:

Antwort auf: Hauskauf Fertigstellung der Gartenanlage von Klaus Schminke am 24 Mai, 2005 um 12:46:03:

: Hallo,

: ich habe ein Haus gekauft, Übergabe war Anfang April. Im Übergabeprotokol steht, dass die Garten- und Terassenanlage Ende April fertiggestellt sein sollte. Dies ist nicht der Fall. Uns wurde ein Termin Anfang Juli gegeben. Was ist in diesem Fall zu tun? Mahnung auf Schadensersatz und wenn ja, was ist die Berechnungsgrundlage?

: MfG Klaus Schminke


In diesem Fall wäre zu empfehlen, zunächst den Vertragspartner (Bauträger) schriftlich (,ot Einschreiben) zunächst auf Nachbesserung zu mahnen. Hierbei ist eine Frist zu setzen.

Wurden die Außenanlagen denn schon bezahlt ?

Berechnungsgrundlage einer Schadensersatzforderung, falls der Bauträger die Außenanlagen nicht erstellt, wären die aufzuwendenden Kosten, wenn die Außenanlagen im Wege der Ersatzvornahme von einer anderen Firma erstellt werden.




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